Kooperationsregelung(en) in Berlin rücken immer näher

9gwb.pngMit dem Referentenentwurf zur 9. Novelle des Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen aus dem Bundeswirtschaftsministerium rückt eine Kooperationsvereinbarung zwischen den drei Verlagsgruppen in Berlin, Funke Mediengruppe, Dieter von Holtzbrinck Medien und der DuMont Mediengruppe noch in diesem Jahr näher. Die bisherigen Gespräche der drei Unternehmen untereinander sowie mit der Kartellbehörde über eine Kooperation in Berlin dürften mit einen Beschluss des Bundestages noch 2016 eine formale Hülle bekommen.

Die Folgen werden die Arbeitnehmer/innen in den Verlagsabteilungen, aber auch den Redaktionen – je nach Unternehmensstrategie der Gruppen – erfahren.

In § 30 GWB soll eine neue Sonderregelung für Zeitungs- und Zeitschriftenverlage eingeführt werden.  Künftig soll bei der Presse eine Ausnahme von Kartellverboten geschaffen werden (§ 1), wenn für Kooperationen außerhalb der Redaktionen ein erhebliches wirtschaftliches Interesse besteht. Damit wird eine Art Generalklausel zur forcierten „Inobhutnahme“ von kleineren und lokalen Zeitungsverlagen geschaffen. Betroffen würden von den Folgeprozessen sowohl die Verlagsbereiche, also im Vertriebs- und Anzeigengeschäft, wie auch die Redaktionen. Das Gesetz spricht zwar davon, dass die Zusammenarbeit sich auf die nicht redaktionellen Bereiche bezieht, aber  es liegt auf der Hand, dass bisher streitende Verlage auf Basis von gemeinschaftlichen Verabredungen ihre Redaktionskosten besser langfristig planen und mehr auf alle Eventualitäten verzichten können.

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