ver.di: GWB-Änderung soll Kartellrecht weiter aushöhlen – Zu Gunsten der Verlage

In einer Presse-Erklärung positioniert sich der ver.di Fachbereich Medien zur geplanten Änderung des Kartellrechts/GWB gegen die jetzt vorgesehene Änderung im Abschnitt Presse. Die Bundesregierung höhle damit das Kartellrecht zu Gunsten der Verlage, zu Lasten der Beschäftigten und der publizistischen Vielfalt weiter aus. Der Entwurf sehe in § 30 b vor, dass Zeitungs- und Zeitschriftenverlage künftig außerhalb des redaktionellen Bereichs eine verlagswirtschaftliche Zusammenarbeit eingehen können. Das bedeutet, dass Verlage in allen Bereichen unterhalb der Redaktionsebene, etwa im Anzeigengeschäft, im Vertrieb, bei Druck und Zustellung, kooperieren können. Hier die Presse-Erklärung im Wortlaut:

„Mit einem neuen Gesetzesvorhaben will die Bundesregierung das Kartellrecht für Presseverlage weiter aushöhlen, zulasten der Beschäftigten und der publizistischen Vielfalt im Land“, kritisiert Frank Werneke, stellvertretender ver.di-Vorsitzender. Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) hat heute eine Stellungnahme zum vorliegenden Referentenentwurf einer 9. Novelle des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vorgelegt. Der Entwurf sieht in § 30b vor, dass Zeitungs- und Zeitschriftenverlage künftig außerhalb des redaktionellen Bereichs eine verlagswirtschaftliche Zusammenarbeit eingehen können. Das bedeutet, dass Verlage in allen Bereichen unterhalb der Redaktionsebene, etwa im Anzeigengeschäft, im Vertrieb, bei Druck und Zustellung, kooperieren können. „Die Bundesregierung gibt vor, mit ihrem Vorgehen die Pressevielfalt schützen zu wollen, indem sie es Verlagen erleichtert, Synergien zu nutzen. Langfristig wird dies dem Zeitungsmarkt aber schaden“, so der ver.di-Vize. Wenn Verlage über eine Generalklausel die Möglichkeit erhielten, in allen verlagswirtschaftlichen Bereichen zu kooperieren, sei absehbar, dass vor allem große Medienhäuser und -konzerne ihre Marktmacht nutzten, um Kooperationen durchzusetzen und ihre Einflussbereiche auszudehnen. „Kooperationen erzeugen jedoch immer Abhängigkeiten, die häufig in Fusionen oder Übernahmen enden. Das Ergebnis wäre eine weitere Konzentration auf dem Pressemarkt und weniger publizistische Vielfalt“, schlussfolgert Werneke.

Außerdem seien Kooperationen immer auch darauf angelegt, Personalkosten zu senken. Dies würden die Verlagsmitarbeiterinnen und -mitarbeiter deutlich zu spüren bekommen – durch die weitere Verdichtung von Arbeit, die Auslagerung von Tätigkeiten in tariflose Tochterunternehmen und den gezielten Abbau von Arbeitsplätzen. Aber auch auf die Redaktionen werde sich die Regelung auswirken. „Wenn nur noch die Redaktionen unabhängig bleiben, bekommen wir entkernte Zeitungen, in denen die Redaktionen allein nicht mehr arbeitsfähig sind“, so Werneke. „Das wird den ohnehin schon hohen Druck auf die Redaktionen verstärken und dazu beitragen, dass die Zahl der eigenständigen Redaktionen weiter abnimmt. Damit widerspricht der Entwurf zur GWB-Novelle dem Ziel der Pressefusionskontrolle, die Pressevielfalt und Meinungsfreiheit zu erhalten und zu schützen. Aber genau dieses Ziel darf nicht konterkariert werden“, fordert Werneke.

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